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Elektronischer Datenbrief – eine aktive informationelle Selbstbestimmung im Internet - Prof. Dr. Norbert Pohlmann

Elektronischer Datenbrief – eine aktive informationelle Selbstbestimmung im Internet

Elektronischer Datenbrief - Prof. Norbert Pohlmann

M. Heidisch, N. Pohlmann:,
„Elektronischer Datenbrief – eine aktive informationelle Selbstbestimmung im Internet“,
Website Boosting,
Nürnberg,
03-04.2012

Eine klare Übersicht zu haben über seine eigenen persönlichen Daten, die bei den Internet-Dienstanbieter gespeichert sind, hilft, sich selbstbestimmt im Internet zu bewegen. Der Elektronische Datenbrief stellt einen zukunftsweisenden Lösungsvorschlag für die Anbieter von Internet-Diensten dar, und zeigt auf, wie eine aktive informationelle Selbstbestimmung im Internet umgesetzt werden kann, die die Wahrung der Grundrechte der Nutzer gewährleistet und damit das Internet vertrauenswürdiger macht!

Soziale Netze, wie Facebook, Google+, usw. verdienen ihr Geld vor allem mit Werbung. Die Nutzer zahlen nichts für den Internet-Dienst, geben aber massenhaft persönliche Daten über sich preis, für die der Betreiber sich die Rechte über die AGBs geben lässt. Mit diesen persönlichen Daten erstellt der Betreiber eines Internet-Dienstes Nutzerprofile, die für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen interessant sind, weil sie passgenaue, individualisierte Werbung ermöglichen. Diese zielgenaue Werbung lassen sich die Betreiber, wie z.B. Soziale Netzwerke durch das Schalten von individualisierten Anzeigen gut bezahlen. Dieses Prinzip „Bezahlen mit persönlichen Daten“ wird auch bei anderen Diensten, wie Suchmaschinen, E-Mail-Diensten, Nachrichten-Diensten, usw. angewendet. Aber auch im Bereich von E-Commerce, wie z.B. Amazon werden persönlichen Daten erhoben, gespeichert und ausgewertet, um den Kunden individuelle Angebote machen zu können. In Deutschland gibt es aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung! Dieses Grundrecht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Der Elektronische Datenbrief ist eine Idee, die aktive informationelle Selbstbestimmung im Internet möglich zu machen.

Forderung, gespeicherte Daten regelmäßig an die Betroffene zu versenden – Datenbrief
Der Datenbrief ist eine Forderung des Chaos Computer Clubs, der Firmen, Behörden und Institutionen, die personenbezogene Daten erheben, verpflichtet, in regelmäßigen Abständen kostenlose Information über die gespeicherten Daten an die Betroffenen zu versenden. Dies umfasst auch „Angereicherte Daten“ wie zum Beispiel Profile und Scoring-Werte. Dieser Datenbrief würde die informationelle Selbstbestimmung maßgeblich stärken. Aktuell hat ein Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz bereits ein Recht auf Auskunft (vgl. §§ 19, 34 BDSG), jedoch muss dazu bekannt sein, an welchen Stellen Daten über den Betroffenen gespeichert werden. Anschließend muss der Bürger als Bittsteller gegenüber der speichernden Stelle auftreten. Dies wird oft durch eine aufwendige Identifikation mittels einer Kopie des Personalausweises oder des PostIdent-Verfahrens erschwert.


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