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Digitale Signatur - Prof. Dr. Norbert Pohlmann

Digitale Signatur

Digitale Signatur als Übersichts- und Ablaufdiagramm

Was ist eine digitale Signatur?


Eine digitale Signatur ist das Äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift.
Eine wichtige Anwendung des Public-Key-Verfahrens ist die digitale Signatur. Sie nutzt beide Komponenten – sowohl den öffentlichen als auch den geheimen Schlüssel –, um mit ihrer Hilfe ein elektronisches Äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift zu erzeugen, das ebenso rechtsverbindlich und im juristischen Sinn beweiskräftig ist wie eine eigenhändige Unterschrift.

Klartext-Daten, die mit einem bestimmten geheimen Schlüssel „verschlüsselt“ wurden, können nur mithilfe des dazugehörigen öffentlichen Schlüssels wieder „entschlüsselt“ werden.

Hat nun eine Person die Klartext-Daten mit ihrem geheimen Schlüssel digital signiert, kann mithilfe des öffentlichen Schlüssels überprüft werden, ob es wirklich diese Person war, die die Klartext-Daten digital signiert hat. Die erfolgreich durchgeführte Überprüfung der digitalen Signatur ist der Beweis für die Authentizität des Absenders und Integrität der Nachricht, dem Klartext.

Mit dem Prinzip der digitalen Signatur steht somit ein Äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift zur Verfügung. Das bekannteste Public-Key-Verfahren, mit dem gleichzeitig signiert und verschlüsselt werden kann, ist der RSA-Algorithmus.

Digitale Signatur als Übersichts- und Ablaufdiagramm
Abbildung: Digitale Signatur – © Copyright-Vermerk


Signatur eines Dokuments

Ein Nutzer (A) erstellt mit einem Editor (Textverarbeitungssystem, Browser, Mail-Programm, …) eine elektronische Information, die er vertrauenswürdig versenden will.

Anschließend ruft der Nutzer die Signatur-Funktion auf. Als erstes muss der Nutzer mithilfe seiner PIN die Smartcard (oder ein anderes Sicherheitsmodul), auf der ein geheimer Schlüssel des Nutzers (GSA) gespeichert ist, aktivieren. Die Signatur-Funktion in der Smartcard berechnet mithilfe der One-Way-Hashfunktion (H) aus dem vom Nutzer A angegebenen Dokument (d) einen Hashwert hd.

Dieser Hashwert (kryptografische Prüfsumme) wird mit dem Public Key-Verfahren unter Verwendung des auf der Smartcard des Nutzers A gespeicherten geheimen Schlüssels (GSA) mithilfe der Signaturfunktion (S) digital signiert. Das Ergebnis ist eine Signatur (sdA), die dem Dokument als Begleitinformation hinzugefügt wird. Außerdem schreibt die Signatur-Anwendung noch das Zertifikat des Nutzers A (ZA) in die Begleitinformationen. Eine wichtige Sicherheitseigenschaft ist, dass der geheime Schlüssel (GSA) des Nutzers die Smartcard nie verlässt.

Wenn ein Dokument (wie im täglichen Büroleben) von mehreren Nutzern unterschrieben werden muss, kann auch eine digitale Signatur von mehreren Nutzern generiert werden. Alle digitalen Signaturen eines Dokuments stehen in der Begleitinformation des entsprechenden Dokuments.



Weitere Informationen zum Begriff “Digitale Signatur”:



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Eine digitale Signatur ist das Äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift und damit auch rechtsverbindlich und im juristischen Sinn beweiskräftig. Daten, die mit einem geheimen Schlüssel eines Public-Key-Verfahrens „signiert“ wurden, können mithilfe des öffentlichen Schlüssels „verifiziert“ werden.
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Institut für Internet-Sicherheit – if(is)
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