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Kurzgutachten – Wechselbeziehung zwischen Interoperabilität, Patentschutz und Wettbew - Prof. Dr. Norbert Pohlmann

Kurzgutachten – Wechselbeziehung zwischen Interoperabilität, Patentschutz und Wettbewerb

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Prof. Norbert Pohlmann  (Institut für Internet-Sicherheit),

16.11.2004

Die Wechselbeziehung zwischen Interoperabilität, Patentschutz und Wettbewerb ist ein sehr komplexes, vielfältigen Einflüssen ausgesetztes Thema. Aufgrund der Tatsache, dass die Diskussion um die gesetzliche Regelung der Patentfähigkeit von computerimplementierten Erfinden nicht nur äußerst kontrovers, sondern auch in hohem Maße emotional geführt wird, soll mit dem Gutachten der Versuch unternommen werden, in der derzeit angespannten Situation, zu einer Versachlichung der Debatte beizutragen.

Nicht zuletzt das von der Europäischen Kommission gegen die Microsoft Corporation auf der Basis des EU-Wettbewerbsrechts durchgeführte Verfahren wegen wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweisen und Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung hat aufgezeigt, welche überragende Bedeutung die Herstellung von Interoperabilität für den Softwaremarkt in Europa hat. Die EU-Kommission stellte sinngemäß fest, dass Interoperabilität, d.h. die Möglichkeit, über PC mit dem Server zu kommunizieren, die Grundlage für die moderne Informationstechnik dar-stelle. Eine Grundvoraussetzung für die Funktionsfähigkeit von Netzwerken ist in diesem Zusammenhang die Kommunikationsfähigkeit der jeweils zum Einsatz gelangenden Betriebssysteme. Hierfür ist erforderlich, dass die Schnittstellen (Interfaces) der entsprechenden Betriebssysteme angesprochen werden können. Möglich ist dies nur, wenn die entsprechenden technischen Informationen zugänglich sind. Gerade diese Informationen wollte Microsoft Wettbewerbern vorenthalten.

Zur Frage des Patentschutzes von computerimplementierten Erfindungen und Software sind bereits eine Reihe von Untersuchungen veröffentlicht worden. Auf die dort erzielten Ergebnisse wird, soweit für den konkreten Untersuchungsgegenstand relevant, Bezug genommen. Neuere Entwicklungen und Aspekte, die uns noch nicht ausreichend bewertet erscheinen, werden daher in dieser Untersuchung im Vordergrund stehen. Er ist somit nicht beabsichtigt, ein komplettes Abbild der Rechtsfragen bezüglich der Patentfähigkeit computerimplementierter Erfindungen insgesamt zu erstellen.

Ein wesentlicher Grund für die überaus kontrovers geführte Diskussion zwischen Befürwortern und Gegnern über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Fixierung der Patentfähigkeit von computerimplementierten Erfindung resultiert aus der Unsicherheit, welche Wirkungen letztlich aus der Entwicklung von Patentportfolios resultieren werden. Nicht zuletzt zahlreiche Beispiele aus den U.S.A., die Patentstreitigkeiten in diesem Sektor betreffen beunruhigen diejenigen, die sich u.U. Ansprüchen von Patentinhabern künftig ausgesetzt sehen. Selbst die nach §§ 44 ff. GWB eingerichtete Monopolkommission, deren Mitglieder der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung beruft, äußert in ihrem Hauptgutachten 2000/2001 mit Blick auf eine mögliche Ausdehnung des Patentschutzes von Computerprogrammen erhebliche Bedenken und nimmt dabei auch auf die in Beratung befindliche EU-Richtlinie (Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen), Bezug.

Zum dem wird die Diskussion um den Aspekt der Interoperabilität verkürzt, indem der Focus der Diskussion um computerimplementierte Erfindungen auf Softwareanwendungen Sachverhalte aus dem Sektor des eCommerce eingegrenzt wird

Vor diesem Hintergrund erscheint es somit als dringend erforderlich die Diskussion zu versachlichen. Diesen Anspruch verfolgt das vorliegende Gutachten, indem die Voraussetzungen für die Herstellung von Interoperabilität unter dem nationalen und europäischen Patentrechtsre-gime untersucht werden.



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Kurzgutachten – Wechselbeziehung zwischen Interoperabilität, Patentschutz und Wettbewerb Prof. Dr. Norbert Pohlmann - Cyber-Sicherheitsexperten