Aktive informationelle Selbstbestimmung in der Online-Welt – Privacy Service macht das Inte - Prof. Dr. Norbert Pohlmann
Aktive informationelle Selbstbestimmung in der Online-Welt – Privacy Service macht das Internet vertrauenswürdiger | |
M. Heidisch, N. Pohlmann:, Datenschutz im InternetDie Betreiber von Social Networks, wie beispielsweise Facebook und Google+ verdienen ihr Geld vor allem mit Werbung. Die Nutzer dieser Netzwerke zahlen zunächst nichts für den jeweiligen Internet-Dienst, geben jedoch im Gegenzug unzählige persönliche Daten über sich preis. Die Erhebung, Speicherung und Weiterverarbeitung dieser Nutzerdaten sichern die Betreiber mithilfe ihrer AGB. Diesen müssen die Nutzer während der Anmeldung zustimmen. Aus den erhobenen persönlichen Daten der Nutzer erstellen Betreiber sozialer Netze Nutzerprofile, die für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen genutzt werden, weil sie passgenaue, individualisierte Werbung ermöglichen. Zielgenaue Werbung lassen sich die Betreiber vieler sozialer Netzwerke durch das Schalten von individualisierten Anzeigen gut bezahlen. Dieses Prinzip „Bezahlen mit persönlichen Daten“ wird auch bei anderen Diensten wie Suchmaschinen, E-Mail-Diensten und Nachrichten-Diensten. angewendet. Aber auch im Bereich von E-Commerce wie beispielsweise. Amazon werden persönlichen Daten erhoben, gespeichert und ausgewertet, um den Kunden individuelle Angebote machen zu können. In Deutschland gibt es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Grundrecht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu entscheiden. Bislang sind Nutzer allerdings überhaupt nicht bzw. kaum Herr ihrer persönlichen Daten im Internet. Der Datenbrief als Forderung des Chaos Computer ClubsAls Forderung des Chaos Computer Clubs sollen Firmen, Behörden und Institutionen, die personenbezogene Daten erheben, verpflichtet werden, in regelmäßigen Abständen kostenlose Information über die gespeicherten Daten an die Betroffenen zu versenden. Dies beinhaltet auch „angereicherte Daten“, wie zum Beispiel Profile und Scoring-Werte. Ein Datenbrief würde die informationelle Selbstbestimmung maßgeblich stärken. Im Moment hat ein Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz ein Recht auf Auskunft (vgl. §§ 19, 34 BDSG). Es muss jedoch dazu bekannt sein, an welchen Stellen Informationen über den Betroffenen gespeichert sind. Anschließend muss der Bürger als Bittsteller gegenüber der speichernden Stelle auftreten. Dies wird oft durch eine aufwendige Identifikation mittels einer Kopie des Personalausweises oder des PostIdent-Verfahrens erschwert. kostenlos downloaden | |