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Veränderte Dokumentation – Beweissicherheit der EDV - Prof. Dr. Norbert Pohlmann

Veränderte Dokumentation – Beweissicherheit der EDV

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Norbert Pohlmann  (Institut für Internet-Sicherheit):,
“Veränderte Dokumentation – Beweissicherheit der EDV”.
In Proceedings der Konferenz Dokumentation und Leitlinienkonkurrenz – die Verschriftlichung der Medizin, Schriftenreihe Medizinrecht,
Hrsg.: A, Spickhoff,
Springer Verlag,
2006

Veränderte Dokumentation – Beweissicherheit der EDV
Im Zeitalter der EDV gestützten Erstellung, Verarbeitung und Archivierung von Dokumenten stellt sich natürlich auch die Frage nach der Beweissicherheit von elektronischen Dokumenten. Am Beispiel eines Arztbriefes möchten wir mögliche Szenarien aufzeigen und insbesondere die Beweissicherung aus informationstechnischer Sicht diskutieren.

Eigenhändig unterschriebenes Dokument
Die Manipulation von einem Original in ein „verändertes Dokument“ kann auf unterschiedliche Weisen erfolgen. Dabei können sich das Format des Originals, der Anwendungsbereich und die beteiligten Personen deutlich unterscheiden.
Die herkömmliche Methode ein Dokument zu manipulieren ist, ein papierbasiertes und eigenhändig unterschriebenes Dokument (Urkunde) erneut in der veränderten Form zu erstellen. Versucht der Arzt selber einen Arztbrief zu verändern muss er dafür nicht einmal seine eigene Unterschrift fälschen. Er benötigt lediglich freien Zugriff auf das Original, um dies durch das veränderte Dokument zu ersetzen.

Eine handgeschriebene Unterschrift hat mehrere Funktionen: Zum einen vollendet sie eine Erklärung und hebt sich daher von dem Entwurf der Erklärung ab. Dies bezeichnen wir als Abschlussfunktion. Die Identitätsfunktion zeichnet sich durch die Identifizierbarkeit des Ausstellers aus. Ob ein Dokument tatsächlich von einem Aussteller stammt, lässt sich mit der Echtheitsfunktion der handgeschriebenen Unterschrift klären. Weiterhin ist ein Unterzeichner vor der Erteilung einer Unterschrift
aufmerksamer, daher geht von ihr eine Warnfunktion aus. Im Streitfall erleichtert die Beweisfunktion (Urkundenbeweis) die Beweisführung vor Gericht.
Das Originaldokument unseres Arztbriefes bleibt in der Regel eine ganze Weile in einer Patientenakte bis es aus Gründen des Platzmangels auf Mikrofilm gebracht wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es vor einer Entnahme nicht geschützt. Es gibt noch weitere Schwachstellen eines konventionellen Archivs die P. Schmücker in seinem Buch „Dokumentenmanagement- und Archivierungssysteme“ wie folgt beschreibt:
Zu den Schwachstellen „ zählen u.a. Raummangel, begrenzte Öffnungszeiten der Archive, langes Suchen, lange Wegezeiten, unterschiedliche Ordnungskriterien, die begrenzte Zugriffsmöglichkeiten, die Wiederauffindungsraten der Akten, die unzureichende Transparenz der Akten (Ordnung bzw. Sortierung der Dokumente innerhalb der einzelnen Akten) sowie nachträglich eintreffende Dokumente.“
Dieses Szenario soll verdeutlichen, dass die Beweissicherheit in konventionellen Verwaltungsverfahren ebenfalls problematisch ist.

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Veränderte Dokumentation – Beweissicherheit der EDV Prof. Dr. Norbert Pohlmann - Cyber-Sicherheitsexperten