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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Prof. Dr. Norbert Pohlmann

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt den Datenschutz in Europa

Was ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?


Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
In Europa ist der Datenschutz durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt.

Der Schutz natürlicher Personen bei der Sammlung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht der EU-Bürger. Gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

Die Grundsätze und Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sollten gewährleisten, dass ihre Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere ihr Recht auf Schutz personenbezogener Daten ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthaltsorts gewahrt bleiben. Diese Verordnung soll zur Vollendung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und einer Wirtschaftsunion, zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, zur Stärkung und zum Zusammenwachsen der Volkswirtschaften innerhalb des EU-Binnenmarkts sowie zum Wohlergehen natürlicher Personen in der EU beitragen.


Die wichtigsten Aspekte der Datenschutz-Grundverordnung

  • Die DSGVO gilt für alle Firmen die Europäern Dienste anbieten, egal wo der Hauptsitz der Firma ist.
  • Die DSGVO räumt Bürgern neue Rechte ein, mit denen sie die Kontrolle über ihre eigenen Daten zurückgewinnen können und so das immaterielle Gut ihrer Privatsphäre besser schützen können.
  • Laut DSGVO müssen Nutzer nun explizit einwilligen sobald von ihnen persönliche Daten gesammelt, verarbeitet und genutzt werden
  • Auf Firmen kommen hohe Strafen (bis zu 4% des Jahresumsatzes) bei Missachtung der Verordnung zu.


Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung

In der DSGVO werden sechs Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgezeigt:

Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz

Zweckbindung (Verarbeitung nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke)

Datenminimierung („dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das notwendige Maß beschränkt“)

Richtigkeit („es sind alle angemessenen Cyber-Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden, wenn sie nicht richtig sind“)

Speicherbegrenzung (Daten müssen „in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es erforderlich ist“)

Integrität und Vertraulichkeit („angemessene IT-Sicherheit der personenbezogenen Daten, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung“)


Laut der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ sollen die Cyber-Sicherheitsmaßnahmen sich an dem Stand der Technik orientieren.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt den Datenschutz in Europa
Abbildung: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – © Copyright-Vermerk


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Der Schutz natürlicher Personen bei der Sammlung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist in Europa durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Die DSGVO gilt für alle Firmen die Europäern Dienste anbieten, egal wo der Hauptsitz der Firma ist.
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Institut für Internet-Sicherheit – if(is)
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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Prof. Dr. Norbert Pohlmann - Cyber-Sicherheitsexperten