Der Aufschwung der Vertrauensdienste!? Verordnung über elektronische Identifizierung und Ve - Prof. Dr. Norbert Pohlmann
Der Aufschwung der Vertrauensdienste!? Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt – eIDAS | |
G. Niessen, N. Pohlmann:, Die EU-Verordnung 910/20141 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS – electronic identification and trust services) hebt die bisher geltende EG-Richtlinie 1999/93/EG2 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen auf. eIDAS gilt für alle in der EU niedergelassenen Vertrauensdienstanbieter (VDA), mit Ausnahme von Vertrauensdiensten innerhalb geschlossener Benutzergruppen, wie zum Beispiel interne Unternehmenslösungen. Die 1999/93/EG-Richtline wurde in Deutschland mit dem Signaturgesetz (SigG)5 und der Signaturverordnung (SigV)6 Mit eIDAS geht eine Vereinfachung des Systems einher. eIDAS sieht nur noch qualifizierte und nicht-qualifi zierte VDA vor. Dies heißt jedoch nicht, dass sich ein qualifi zierter VDA keiner Überprüfung mehr unterziehen muss. Aktuell können sich qualifi zierte ZDA freiwillig alle drei Jahre akkreditieren lassen (§ 11, Abs. 2, SigV). In Zukunft muss sich jeder qualifi zierte VDA alle zwei Jahre einer Überprüfung unterziehen, welche auf europäischer Ebene nicht eine Akkreditierung, sondern Konformitätsbewertung ist (Artikel 19, eIDAS). Der Konformitätsbewertungsbericht wird dabei jedoch von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle ausgestellt (Art. 3, Nr. 18, eIDAS). Ein qualifi zierter VDA muss bis spätestens ab 1. Juli 2016 einen Konformitätsbewertungsbericht vorlegen, sofern er seinen Status nicht verlieren möchte (Art. 51, Abs. 3, eIDAS). kostenlos downloaden | |