slider

Diskriminierung und weniger Selbstbestimmung? Die Schattenseiten der Algorithmen - Prof. Dr. Norbert Pohlmann

Diskriminierung und weniger Selbstbestimmung? Die Schattenseiten der Algorithmen

366-Diskriminierung-und-weniger-Selbstbestimmung-Die-Schattenseiten-der-Algorithmen-Prof.-Norbet-Pohlmann

U. Coester,
Norbert Pohlmann  (Institut für Internet-Sicherheit):,
„Diskriminierung und weniger Selbstbestimmung? Die Schattenseiten der Algorithmen“,
tec4u,
12/17

Durch die ausführliche Berichterstattung überdie Wahlen in den USA sind Algorithmen, oderbesser gesagt die darauf basierenden Möglichkeiten zur Beeinflussung von Wählergruppen, verstärkt in das Bewusstsein vieler Menschen gerückt. Im Grunde wurde dadurch eine Diskussion in derbreiten Öffentlichkeit angestoßen, die längst überfällig war. Denn tatsächlich nehmen Algorithmen – und hier insbesondere automatisierte Entscheidungssysteme – zunehmend eine wichtige Rolle im Alltag ein und sind dazu geeignet, sowohl das Leben des Einzelnen als auch die Gesellschaft insgesamt immens zu verändern. Dies offeriert viele positive Aspekte, birgt jedoch gleichzeitig auch Risiken, wie etwa den Verlust von selbstbestimmtem Handeln oder (un)beabsichtigter Manipulation etwa von Meinungen und Einstellungen durch Diskriminierung. Um die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen, gilt es beide Positionen zu verstehen und gegeneinander abzuwägen.

Die Grundlage für die Anwendung von Algorithmenbilden Daten, und hier offenbart sich die erste Krux: Seit dem 15. Dezember 1983 ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – als eine Ausprägungdes allgemeinen Persönlichkeitsrechts – im so genannten Volkszählungsurteil vom Bundesverfassungsgerichtals Grundrecht anerkannt und dient unter anderemals Grundlage für das Bundesdatenschutzgesetz. Inerster Linie soll mit dem Datenschutz die Privatsphäre des Einzelnen dadurch geschützt werden, dass Jederselbstbestimmt entscheiden kann, wem er in welchem Umfang seine Daten zur Verfügung stellt. Die Ausübung der informationellen Selbstbestimmung wirdsomit durch den Gesetzgeber garantiert. Daraus lässtsich generaliter ableiten, dass Unternehmen nichtuneingeschränkt frei darin sind, wie sie ihre Kundendaten nutzen dürfen. Der Umgang mit diesen ist inden entsprechenden datenschutzrechtlichen Grundprinzipien geregelt: Zum Beispiel durch den Grundsatz der ‚Transparenz’, der sicherstellen soll, dass Nutzerausreichend in Kenntnis gesetzt werden und die Möglichkeit zur Nachprüfung sowie Kontrolle gewährleistetsein muss.

Doch wie passt mittlerweile das Recht des Menschen auf Privatsphäre und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit mit den Interessen der Unternehmen zusammen?
Hierauf gibt es keine einfache Antwort, denn in der digitalen Gesellschaft wird dem Nutzer bei Verwendung der modernen Internetdienste die Wahrung von Autonomie und Selbstbestimmung zunehmend erschwert oder gar unmöglich gemacht. Zum einen durch die steigende Anzahl von Sensoren, die durchgängig private Informationen – etwa im Bereich Fitness – erfassen, oder dadurch, dass Unternehmen bei jeder Suchanfrage so viel persönliche Daten ihrer Nutzer wie möglich sammeln. Zum anderen aufgrund der Auswertungsmöglichkeiten dieser so generierten Daten durch den Einsatz von Algorithmen, um immer dezidierter auf den Bedarf des Einzelnen reagieren zu können.



Weitere Informationen zum Begriff “Selbstbestimmung”:

Artikel:
“Vertrauen – ein elementarer Aspekt der digitalen Zukunft”


„Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit – Unausgegoren aber notwendig“

„Sei gewarnt! Vorhersage von Angriffen im Online-Banking“

„Ethik und künstliche Intelligenz – Wer macht die Spielregeln für die KI?“

„Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit“

Vorträge:
„Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von KI‐Systemen“

“Künstliche Intelligenz und Cyber-Sicherheit”

“Künstliche Intelligenz und die Internetwirtschaft”

“Artificial Intelligence (AI) for Cyber Security”

“Künstliche Intelligenz und Cyber-Sicherheit – Workshop”

Enquete‐Kommission Künstliche Intelligenz:
Thesen und Handlungsempfehlungen zum Thema „Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von KI‐Systemen“

Diskussionsgrundlage für den Digitalgipfel 2018: “Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit”

eco-Studie: Potenzial von künstlicher Intelligenz (KI) für die deutsche Wirtschaft im Jahr 2025

Glossareintrag: Künstliche Intelligenz / Maschinelles Lernen

Informationen über das Lehrbuch: „Cyber-Sicherheit“

kostenlos downloaden
366-Diskriminierung-und-weniger-Selbstbestimmung-Die-Schattenseiten-der-Algorithmen-Prof.-Norbet-Pohlmann
Diskriminierung und weniger Selbstbestimmung? Die Schattenseiten der Algorithmen Prof. Dr. Norbert Pohlmann - Cyber-Sicherheitsexperten