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Privatsphäre - Prof. Dr. Norbert Pohlmann

Privatsphäre

Privatsphäre als Zusammenhang einer Person zu vielen Diensten

Was ist Privatsphäre?


Allgemein bezeichnet die Privatsphäre den nicht-öffentlichen Bereich, in dem ein Mensch unbehelligt von äußeren Einflüssen sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnimmt.

Privatsphäre als Zusammenhang einer Person zu vielen Diensten
Abbildung: Privatsphäre – © Copyright-Vermerk

Das Recht auf Privatsphäre gilt als Grundrecht und ist in allen modernen Demokratien verankert.
In Deutschland im Grundgesetz: Art. 2 Abs. 1 GG:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Es gibt auch weitere Grundrechte, wie der Schutzbereich des Rechts auf Privatsphäre durch die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG).

Prinzipiell soll die EU-Datenschutz-Grundverordnung die persönlichen Daten von Personen schützen und damit auch die Privatsphäre.
In der täglichen Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass viele Dienste nur dann genutzt werden können, wenn ein Nutzer alle AGB-Kriterien vollständig akzeptiert. Mit dieser Einwilligung sind die Anbieter dann Datenschutz-konform, aber das Recht auf Privatsphäre wird dadurch ausgehebelt.

Chancen und Risiken der Digitalisierung

Durch die zunehmende Digitalisierung ist es zunehmend möglich mehr persönliche Daten zu sammeln und auszuwerten, auch da die Nutzer in Sozialen- und Berufsnetzwerken, beim Online-Einkauf, bei der Nutzung von Apps im Smartphone, usw. direkt oder indirekt dazu aufgefordert oder dazu verleitet werden persönliche Daten preiszugeben. Dies bietet für unsere Gesellschaft Chancen, aber auch Risiken . Chancen sind besser zugeschnittene und individualisierte Angebote für den Nutzer. Die Risiken, die mit der Preisgabe von persönlichen Daten verbunden sind, beziehen sich auf den Datenschutz, wodurch im Weiteren auch die Unverletzlichkeit der Privatsphäre gefährdet wird.

Digitalisierung von analog zu digital als Übersichtsbild
Abbildung: Digitalisierung – © Copyright-Vermerk



Beispiele, die die Privatsphäre gefährden

Smart Home

Die Wohnung bzw. das Haus ist der privateste Platz für einen Menschen, somit muss dieser einen besonderen Schutz genießen. Das Motto „My home is my castle” sollte folglich auch noch gelten, wenn zunehmend mehr Smart Home-Systeme genutzt werden.
Von daher sollte es den Herstellern von den Smart Home-Gegenständen, -Infrastrukturen und -Bediengeräten obliegen, für diesen Lebensraum ein besonders hohes Schutzniveau anzusetzen, damit die Privatheit weiterhin gewährleistet ist.
Das bedeutet, dass die Smart Home-Infrastrukturen besonders sicher, vertrauenswürdig und wertekonform umgesetzt werden müssen. Dies ist auch im Interesse der Hersteller, da durch die Beachtung der Privatsphäre eine hohe Akzeptanz für Smart Home entstehen kann.

Smart Home Sicherheit und Lösungsvarianten von Smart Home-Systemen
Abbildung: Smart Home Sicherheit – © Copyright-Vermerk


Bargeldlose Bezahlung

Die Bezahlung in Geschäften, beim Online-Shopping und für viele weitere Internet-Dienste erfolgt bargeldlos. Dadurch wird Verkaufsinstitutionen und Finanzdienstleistern ein sehr guter Überblick über die Einkaufsgewohnheiten sowie die Nutzung von Diensten und letztendlich die Vorlieben der Kunden gewährt. Somit stellt diese Art der Bezahlung eine Transparenz her, die dazu führt, dass Menschen einen wichtigen Teil ihrer Privatsphäre verlieren.
Barzahlung hingegen schützt  die Privatsphäre, da sich über Bargeld keine Verbindung zu einem Kunden herstellen lassen kann.

Online-Dienste und -Shops

Einen weiteren Bereich im Internet, bei dem die Privatsphäre der Menschen gefährdet ist, stellen die großen Dienste-Anbieter, wie beispielsweise Google dar. Denn die Nutzer können kein Geld für die Inanspruchnahme der Google-Dienste zahlen, sondern müssen das Geschäftsmodell „Bezahlen mit persönlichen Daten“ akzeptieren. Durch die Nutzung stimmen sie den AGBs von Google zu, wodurch Google die persönlichen Daten für eine Profilbildung nutzen darf und damit enorme Summen an Werbegeld einnehmen kann. So verdient Google mit individualisierter Werbung mehr als 100 Milliarden US-Dollar.
Bei der Nutzung vieler Google-Dienste weiß Google, wo eine Person wohnt, wo diese sich gerade aufhält, wo sie hin will, welche Interessen sie hat, Details über ihr Aussehen und ihren Gesundheitszustand. Alles wird getrackt – bis hin zu den Geolocation-Daten von Fotoaufnahmen. Wer sich zum Beispiel die Google Maps Timeline einmal angesehen hat, versteht, dass es mit der Privatsphäre vorbei ist.

Geschäftsmodell: Bezahlen mit persönlichen Daten als Übersichtsbild
Abbildung: Geschäftsmodell: Bezahlen mit persönlichen Daten – © Copyright-Vermerk





Weitere Informationen zum Begriff “Privatsphäre”:



Chancen und Risiken von Smart Home

Google – die zwei Seiten des mächtigen Internet-Konzerns

DNS over HTTPS (DoH) – Schutz der Privatsphäre und Sicherheit auf Protokollebene

Verwendung von Geolokation als Angriffsvektor für Social Engineering

Ethik und künstliche Intelligenz – Wer macht die Spielregeln für die KI?

Vertrauen – ein elementarer Aspekt der digitalen Zukunft



Lehrbuch Cyber-Sicherheit

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Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen

Cyber-Sicherheit braucht Künstliche Intelligenz – keine Künstliche Intelligenz ohne Cyber-Sicherheit

Innovative Answers to the IoT Security Challenges

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Marktplatz IT-Sicherheit: IT-Notfall

Marktplatz IT-Sicherheit: IT-Sicherheitstools

Marktplatz IT-Sicherheit: Selbstlernangebot

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Privatsphäre bezeichnet den nicht-öffentlichen Bereich, in dem ein Mensch unbehelligt sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnimmt. Das Recht auf Privatsphäre gilt als Grundrecht und ist in allen modernen Demokratien verankert.
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